Weinlandschaften sind Kulturlandschaften: Geplante EU-Verordnung gefährdet europäische Weinlandschaften

Geplante EU-Verordnung gefährdet europäische Weinlandschaften

 

Die EU-Kommission plant ein komplettes Verbot von Pflanzenschutzmitteln, auch von solchen, die im Biolandbau zugelassen sind, in Landschaftsschutz-, Wasserschutz-, Vogelschutz- und Naturschutzgebieten.

Gerade Weinberge liegen in Deutschland häufig in einem solchen Schutzgebiet. Das gesamte Moseltal zum Beispiel ist als Landschaftsschutzgebiet deklariert.

Weinlandschaften

Für die berühmten Weinbaulandschaften in Deutschland –  Mosel, Rheingau, Kaiserstuhl - würde eine solche kommende Verordnung das Ende bedeuten. Im Bundesland Baden-Württemberg wäre ein Drittel der Rebfläche betroffen.

Auch im europäischen Ausland wären weltbekannte Weinbaulandschaften und Tourismusziele, wie die Unesco-Weltkulturerbe Wachau, Douro-Tal sowie das Weinbaugebiet Saint-Emilion, gefährdet. Das Obere Mittelrheintal zwischen Koblenz, Bingen und Rüdesheim, ebenfalls ein Unesco-Weltkulturerbe, erhielt diese Auszeichnung unter anderem aufgrund der aufwendig angelegten Weinbau-Terrassen an Steilhängen.

Wirtschaftsstruktur
Was passiert mit den Familien, die Weinbau betreiben, den Familien, die vom (Wein-) Tourismus leben, wenn der Weinbau durch strenge Verordnungen wirtschaftlich unmöglich gemacht wird? Das Risiko eines Erntetotalausfalls können Winzer sich nicht leisten. Da Weinbau vor Ort meist der vorherrschende Wirtschaftsfaktor ist, würden ganze Regionen in eine komplette Umstrukturierung gestürzt.

Die EU-Abgeordnete Sarah Wiener, die hier zuständige Berichterstatterin, kündigte im März an, dass die geplante Verordnung stellenweise so weit geändert werden könnte, dass unter anderem die Spritzmittel des Bioanbaus erlaubt werden könnten.


Besonderer ökologischer Wert der Weinberge
Dieser Naturschutz zielt über das Ziel hinaus. Tatsächlich zieht doch die Sonderkultur des Weinbaus eine große Vielfalt an Flora und Fauna in der Landschaft nach sich. So finden dürretolerante Steppenpflanzen, wie zum Beispiel die bis zu 50 cm hohe Gold-Aster aus Südosteuropa, in der Weinbergsbegleitflora ihren Platz. Viele Weinberge sind gerade wegen ihrer besonderen Artenzusammensetzung als Naturschutzgebiete ausgewiesen worden.


Landschaftsmosaik
Das Mosaik der verschiedenen Biotope - Weinberge, Magerrasen, Streuobstwiesen, Hecken, Terrassen, Gebüsch, Niederwald, Hochwald etc. - ist erst durch die historische und aktuelle Nutzung der Landschaft entstanden. Gerade in den steinigen, trockenen Lagen der Weinberge, Terrassen und Hecken finden unterschiedlichste, seltene und daher geschützte Tier- und Pflanzenarten ihren Lebensraum.

Was passiert, wenn die Rebberge nicht weiter gepflegt werden?
Wald breitet sich über Hänge und Flächen gleichermaßen aus und die Vielzahl der unterschiedlichen Biotope und ihrer Artenvielfalt verschwindet.

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